begleiteter und beaufsichtigter Umgang nach § 1684 BGB i.V.m. § 18 III SGB VIII
Begleitete und beaufsichtigte Umgänge ermöglichen es Kindern, trotz konfliktreicher Familiensituationen, den Kontakt zu einem getrennt lebenden Elternteil aufrechtzuerhalten.
Diese Umgänge finden unter Aufsicht einer Fachkraft statt, die das Wohl des Kindes sicherstellt und bei Bedarf unterstützend eingreift.
Ziel ist es, den Kontakt in einem geschützten Rahmen zu ermöglichen, insbesondere wenn die Beziehung zwischen den Eltern konflikthaft oder von Vorwürfen wie Gewalt geprägt ist. Die Fachkraft achtet darauf, dass die Treffen kindgerecht verlaufen und das emotionale Wohlbefinden des Kindes im Mittelpunkt steht. Diese Maßnahme soll schrittweise zu einer stabilen, eigenständigen Umgangssituation führen.