Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII
Die Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII richtet sich an Jugendliche, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und weiterhin Unterstützung auf dem Weg in ein eigenständiges Leben benötigen. Diese Hilfe kann bis zum 21. Lebensjahr, in Ausnahmefällen auch darüber hinaus, gewährt werden.
Ziel ist es, junge Menschen zu stabilisieren und sie bei der Bewältigung von Problemen im Alltag, der Ausbildung oder im sozialen Umfeld zu begleiten.
Die Unterstützung umfasst verschiedene Maßnahmen, wie die Beratung durch unsere Mitarbeitenden, die Hilfe bei der Wohnungssuche, der beruflichen Orientierung oder dem Umgang mit persönlichen Krisen. Dabei wird auf die individuellen Bedürfnisse der jungen Erwachsenen eingegangen, um ihnen den Übergang in ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben zu erleichtern. Die Hilfe endet, sobald der junge Mensch ausreichend gefestigt ist und keine weiteren Unterstützungsleistungen benötigt.