Der Erziehungsbeistand nach § 30 SGB VIII

Erziehungsbeistand bedeutet, dass Schulkindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine umfassende Unterstützung angeboten wird, um ihre persönliche Entwicklung und soziale Integration bis hin zur eigenverantwortlichen Lebensführung zu fördern. Dabei legen wir Wert darauf, dass der Bezug zur Familie des jungen Menschen erhalten bleibt und in die Arbeit integriert wird.

Der Erziehungsbeistand unterstützt und fördert mehrere Stunden in der Woche zum Beispiel bei

  • Schwierigkeiten, sich in Gruppen angemessen zu verhalten
  • Entwicklungsverzögerungen
  • Schul-/Ausbildungsschwierigkeiten
  • (Wieder-)Herstellung tragfähiger Familienstrukturen
  • sinnvoller Freizeitgestaltung
  • gegebenenfalls Verselbständigung.